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Namenserklärung

Verheiratete, geschiedene und verwitwete Personen steht die Möglichkeit offen, den Ledignamen mit der Vornahme einer Namenserklärung beim Zivilstandsamt wieder anzunehmen. Welche Voraussetzungen dazu nötig sind, entnehmen Sie dem Merkblatt des Bundes über die Namenserklärung nach Schweizer Recht.

Ausländerinnen und Ausländern gibt das Zivilstandsamt gerne Auskunft über die je nach Staatsangehörigkeit erforderlichen Unterlagen.

Um Sie bestmöglich beraten zu können, vereinbaren Sie mit dem Zivilstandsamt bitte einen Termin unter Tel. 052 354 24 15 oder per E-Mail.

Für alle anderen Arten von Namensänderungen wenden Sie sich bitte direkt an das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen. Die Informationen dazu finden Sie hier.

 

Sie befinden sich im Menü Ehe, Geburt, Tod. Zur Übersicht gelangen Sie hier.
Zu den Inhalten Eheschliessung, Eintragung einer Partnerschaft, Geburt, Kindsanerkennung, Einbürgerungen, Familienforschung, Vorsorgeauftrag, Sterben und Abschied, Todesfall und Bestattung, Friedhöfe

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